Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Splitboardshop.ch, der ESKO.SWISS GmbH
Klicken Sie hier für die PDF-Version. Bei der Abholung des Boards, bringen Sie bitte die unterschriebene AGB mit.
Grundlegendes, Geltungsbereich und Leistungsumfang
Diese AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Kundschaft und der ESKO.SWISS GmbH, als Betreiberin des Geschäfts Splitboardshop.ch in Uster (Geschäft).
Sämtliche Verträge zwischen der Kundschaft und dem Geschäft über den Kauf oder die Miete von Waren und Sachen sämtlicher Art sowie Zubehör, welche im Eigentum des Geschäfts stehen (Mietsachen), kommen mit der Annahme und Unterzeichnung der Offerte und Unterzeichnung dieser AGB durch die Kundschaft zustande. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch die Kundschaft sind unwirksam.
Beim Abschluss eines Mietvertrages hat die Kundschaft keinen Anspruch auf eine bestimmte Art von Waren, bspw. bestimmte Modelle oder Ausführungen. Die Auswahl von Mietsachen liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz des Geschäfts.
Mietpreise und Zahlungspflicht
Die vom Geschäft genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Der Mietpreis ist bei Mietbeginn/Abholung der Mietsachen im Geschäft direkt vor Ort zu bezahlen. Die Bezahlung des Mietpreises kann nur in bar in Schweizer Franken oder mit einer akzeptierten Kredit- oder Debitkarte erfolgen.
Mietdauer und Gebrauch der Mietsachen
Die Miete von Mietsachen dauert vom Zeitpunkt der Abholung im Geschäft bis zum vereinbarten Rückgabedatum. Bei einer Saisonmiete dauert die Miete bis Ostermontag derselben Saison.
Bei Abschluss eines Mietvertrages erwirbt die Kundschaft das Recht auf den üblichen und sorgfältigen Gebrauch der gemieteten Sachen. Eine Weitervermietung oder jegliche ent- oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist in jedem Fall untersagt.
Unterhalt/Reinigung der Mietsache
Die Kundschaft ist verpflichtet, die Mietsachen angemessen zu unterhalten. Kleine Unterhaltsarbeiten wie Wachsen, Beläge, Kanten Schleifen sind im Mietpreis inbegriffen und können direkt im Geschäft gemacht werden. Kosten von Dritten werden nicht übernommen. Grössere Unterhaltsarbeiten (grosse Belagschäden, Kantenschäden, etc.) werden nach Aufwand abgerechnet.
Ist die Mietsache beschädigt, hat das Geschäft unverzüglich durch die Kundschaft informiert zu werden. Das Geschäft sorgt für die Mängelbehebung. Die Kundschaft hat unaufschiebbare Arbeiten zu dulden. Vor der Rückgabe hat die Kundschaft keine Service-Arbeiten auszuführen. Diese werden durch das Geschäft vorgenommen.
Obhutspflicht, Versicherung und Haftung bei Mietsachen
Der Kundschaft werden gepflegte und funktionstüchtige Mietsachen zur Miete übergeben. Die Sachen sind in demselben Zustand zurückzugeben, wie sie übergeben wurden. Bei Übergabe wird die Mietsache fachmännisch geprüft und in tadellosem Zustand übergeben. Allfällige Mängel werden auf der Offerte festgehalten.
Das Geschäft bietet keine Versicherung der Mietsachen oder für die Kundschaft an. Für den Abschluss einer Versicherung ist die Kundschaft selbst verantwortlich (z.B. Haftpflichtversicherung, Bruchversicherung, Diebstahlversicherung, Unfallversicherung, usw.).
Für alle entstandenen oder verursachten Schäden durch die Kundschaft selbst, durch Dritte oder durch andere Sachen, wie auch ein allfälliger Diebstahl während der Mietdauer, ist die Kundschaft selbst verantwortlich. Sie haftet für die daraus entstehenden Kosten und Schäden gegenüber der ESKO.SWISS GmbH resp. dem Geschäft vollumfänglich.
Reservation
Eine vorherige Reservation von Mietsachen ist möglich. Eine Reservation ist nur gültig, wenn die Kundschaft den vereinbarten Mietpreis dem Geschäft gezahlt hat und diese AGB gelesen hat und ausdrücklich schriftlich akzeptierte.
Erfolgt keine Zahlung oder werden die AGB nicht ausdrücklich akzeptiert, werden keine Mietsachen reserviert. Eine Reservation bleibt bestehen und der bereits gezahlte Mietpreis wird nicht zurückerstattet, auch wenn äussere Umstände, wie Wetterbedingungen oder sonstige behördliche Anweisungen die Miete auf den vereinbarten Termin hin nicht möglich machen oder für die Kundschaft keinen Sinn ergibt. Diese Umstände liegen im Risikobereich der Kundschaft.
Bis 4 Wochen vor dem vereinbartem Abholungstermin kann die Kundschaft dem Geschäft schriftlich mitteilen, dass der Mietbeginn verschoben werden muss. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des bezahlten Mietpreises, sondern es wird ein neues Datum für die Abholung der Mietsachen vereinbart. Das Geschäft kann nicht garantieren, dass für den neuen gewünschten Mietantritt geeignete Mietsachen zur Verfügung stehen.
Rückgabe der Mietsachen
Bei der Abholung der Mietsache wird ein verbindlicher Rückgabetermin vereinbart. Bis zu diesem Datum muss die Mietsache im Geschäft retourniert werden (Rückgab-edatum). Bei einer Saisonmiete ist das Rückgabedatum immer der Dienstag nach Ostermontag (Rückgabedatum Saisonmiete). Jede Rückgabe hat während den Öffnungszeiten und ausserhalb von Betriebsferien des Geschäfts zu erfolgen.
Die Rückgabe der Mietsachen erfolgt in gutem und gereinigtem Zustand, unter Berücksichtigung der aus der vertragsgemässen Benützung sich ergebenden Abnützung oder Veränderungen sowie des Zustandes bei Mietantritt. Wird die Mietsache in verschmutztem Zustand zurückgeben, wird eine Reinigungspauschale von CHF 30.00 erhoben.
Auf gemeinsame Absprache hin, kann nachträglich ein neues Rückgabedatum vereinbart werden. Es ist ein neuer Vertrag zu schliessen auf welchen diese AGB wiederum Anwendung finden.
Verspätete Rückgabe der Mietsachen
Erfolgt die Rückgabe erst nach dem vereinbarten Rückgabedatum oder Rückgabedatum Saisonmiete, ohne dass eine neue Vereinbarung getroffen wurde, liegt eine verspätete Rückgabe vor.
Bei einer verspäteten Rückgabe wird die Kundschaft schriftlich (SMS, E-Mail) kostenlos gemahnt und eine letzte Möglichkeit zur Rückgabe der Mietsachen gewährt, sowie ein neues verbindliches Rückgabedatum durch das Geschäft angesetzt (Neues Rückgabedatum).
Verpasst die Kundschaft die Retournierung auch per neuem Rückgabedatum, wird wiederum ein letztes Rückgabedatum durch das Geschäft schriftlich (SMS, E-Mail) angesetzt. Hierfür wird eine Mahngebühr von CHF 30.00 erhoben. Die Mahngebühren werden mit Mitteilung sofort fällig und in Rechnung gestellt.
Erfolgt auch per letztem Rückgabedatum keine Rückgabe der Mietsachen, so wird der Kundschaft eine pauschale Aufwandgebühr von CHF 150.00 pro Auftrag/Miete in Rechnung gestellt. Die Aufwandgebühr wird mit Zustellung der Mitteilung fällig und unverzüglich in Rechnung gestellt.
Die Kundschaft bleibt unter allen Umständen weiterhin zur unverzüglichen Rückgabe der Mietsachen verpflichtet und erwirbt durch Bezahlung der Mahn- und/oder Aufwandsgebühr kein Eigentum an den Mietsachen.
Werden die Mietsachen bis 2 Wochen nach Rechnungstellung der Aufwandgebühr von CHF 150.00 nicht zurückgebracht, werden alle Mietsachen zu den aktuellen Markpreisen der Kundschaft vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Kaufoption der Mietsachen
Es besteht die Möglichkeit die Mietsachen dem Geschäft abzukaufen. Hierzu hat dem Geschäft eine schriftliche Mitteilung bis eine (1) Woche vor Ablauf des Rückgabedatums / Rückgabedatum Saisonmiete einzugehen (Frist Kaufoption). Nachfolgend erstellt das Geschäft eine Offerte inkl. offeriertem Kaufpreis für die bisher gemieteten Mietsachen.
Wird die Kaufoption durch die Kundschaft nicht fristgerecht ausgeübt, verfällt diese.
Wird die Mietsache nicht wie vereinbart dem Geschäft retourniert und die Kaufoption nicht ausgeübt, können für die Kundschaft Mahn- und Aufwandgebühren anfallen (siehe oben: Rückgabe Mietsachen).
Das Geschäft kann der Kundschaft bei Ablauf der Frist Kaufoption eine weitere Kaufoption anbieten, so dass die Mietsachen weiterhin gekauft werden können. Sollten zu diesem Zeitpunkt bereits Mahn-, oder Aufwandgebühren angefallen sein, so wird diese Summe grundsätzlich zusätzlich zum offerierten Kaufpreis für den Kauf der Mietsachen geschuldet und nicht an den offerierten Kaufpreis angerechnet.
Vorzeitige Rückgabe der Mietsachen
Die Mietsachen können jederzeit vor dem vereinbarten Rückgabedatum / Rückgabedatum Saisonmiete in das Geschäft zurückgebracht werden. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zu einer (teilweisen) Rückerstattung des bezahlten Mietpreises. Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe bei einer Saisonmiete besteht kein Anspruch auf erneute Entgegennahme der Mietsachen in derselben Saison.
Haftungsausschluss bei Mietsachen
Die Kundschaft haftet vollumfänglich für die Beschädigung, die während der Mietdauer an den Mietsachen und dessen Zubehör entstehen. Versteckte Mängel und Beschädigungen kann das Geschäft innerhalb von 7 Tagen ab Rückgabe gegenüber der Kundschaft rechtlich geltend machen. Für Schäden, die der Kundschaft durch Dritte oder andere Sachen entstehen, übernimmt das Geschäft keine Haftung.
Die durch das Geschäft zur Miete zur Verfügung gestellten Mietsachen werden in geprüftem und sicherem Zustand übergeben. Die Kundschaft bestätigt hiermit, dass mit der Benutzung der Mietsache nicht jedes Unfallrisiko ausgeschlossen werden kann. Für allfällige Schäden oder Unfälle bei der Benutzung der Mietsache haftet das Geschäft noch die ESKO.SWISS GmbH nicht.
Die Kundschaft bestätigt hiermit, dass die Mietsachen bei Abholung im Geschäft in einwandfreiem Zustand übergeben wurden.
Datenschutz Allgemein
Das Geschäft ist berechtigt, zum Zwecke der Geschäftsbeziehungen, Daten über die Kundschaft zu verarbeiten und zu speichern. Personenbezogene Daten werden keinen Drittparteien weitergegeben.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind ausschliesslich die Gerichte in Uster, Kanton Zürich zuständig. Es kommt auf sämtliche Vertrags-, Zusatzvereinbarungen und diese AGB ausschliesslich schweizerisches materielles Recht zur Anwendung.
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Ort/Datum;
Uster,_____________________________
Unterschrift Kundschaft
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